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Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bertolt-Brecht-Gesamtschule Löhne ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Rechtsgrundlagen sind die Richtlinie (EU) 2016/2102, das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.bbg-loehne.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der BITV NRW aufgrund der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
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Einige PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei gestaltet.
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Nicht alle Bilder verfügen über geeignete Alternativtexte.
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Einzelne Inhalte können hinsichtlich Kontrast, Tastaturbedienbarkeit oder semantischer Strukturierung noch Optimierungsbedarf aufweisen.
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Eingebundene Inhalte Dritter (z. B. Karten, Videos oder Social-Media-Inhalte) entsprechen möglicherweise nicht vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Die Schule arbeitet kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und abzubauen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12.06.2026 erstellt. Die Bewertung der Website erfolgte durch eine Selbstbewertung anhand der Anforderungen der BITV NRW.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Dann können Sie sich an uns wenden:
Bertolt-Brecht-Gesamtschule Löhne
Zur Schule 6
32584 Löhne
Telefon: 05732-97650
E-Mail: info@bbg-loehne.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Informationen zum Verfahren erhalten Sie bei der zuständigen Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen.
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