Neue Handy- und Smartwatch-Regelungen
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Information zur neuen Handy- und Smartwatch-Regelung ab dem Schuljahr 2026/2027
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
zum Beginn des neuen Schuljahres tritt an der Bertolt-Brecht-Gesamtschule eine neue Regelung zur Nutzung von Handys, Smartwatches und vergleichbaren digitalen Geräten in Kraft.
Die Schulkonferenz hat diese Regelung nach Beteiligung sämtlicher Gremien beschlossen. Grundlage sind die aktuellen Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel der neuen Regelung ist es, die Konzentration auf das Lernen zu fördern, Ablenkungen im Schulalltag zu reduzieren und gleichzeitig einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu unterstützen.
Regelungen für die Sekundarstufe I (Klassen 5–10)
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10 gilt künftig auf dem gesamten Schulgelände ein Nutzungsverbot für Handys und Smartwatches.
Die Schule empfiehlt, Handys und Smartwatches nicht mit in die Schule zu nehmen. Falls doch, müssen die Geräte während der gesamten Schulzeit ausgeschaltet in der Schultasche oder in einem eigens dafür angemieteten Schließfach aufbewahrt werden. Diese Regelung gilt für das Schulgebäude, den Schulhof sowie für Sportstätten. Eine Nutzung ist nur dann möglich, wenn sie ausdrücklich von einer Lehrkraft für unterrichtliche Zwecke erlaubt wird.
Regelungen für die Sekundarstufe II (Klassen 11–13)
Für die Oberstufe gelten besondere Regelungen. Die Nutzung von Handys und Smartwatches ist außerhalb der Unterrichtszeit ausschließlich auf dem Oberstufenflur gestattet. In allen anderen Bereichen der Schule gelten dieselben Einschränkungen wie in der Sekundarstufe I.
Wichtige Grundsätze
Unabhängig von der Jahrgangsstufe sind Bild-, Ton- und Videoaufnahmen ohne ausdrückliche Genehmigung grundsätzlich untersagt. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder unserer Schulgemeinschaft hat für uns höchste Priorität.
Auch die Nutzung von Anwendungen künstlicher Intelligenz (z. B. ChatGPT) ist nur im Rahmen schulischer Aufgaben und mit Zustimmung der Lehrkraft zulässig.
Konsequenzen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen die Regelung wird das Gerät eingezogen und sicher im Schulsekretariat verwahrt. Die Erziehungsberechtigten werden zeitnah über das Elternmodul in IServ über die Einbehaltung informiert. In dieser Mitteilung erhalten sie zugleich ein Zeitfenster, in dem das Gerät persönlich abgeholt werden kann.
Die Herausgabe erfolgt ausschließlich an die Erziehungsberechtigten. Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können weitere erzieherische oder ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
Medienbildung bleibt ein wichtiger Bestandteil unseres Schulkonzepts.
Die neue Regelung versteht sich ausdrücklich nicht als Verbot digitaler Medien. Vielmehr möchten wir unsere Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, digitale Technologien bewusst, sicher und verantwortungsvoll zu nutzen. Deshalb bleiben Themen wie Datenschutz, Cybermobbing, soziale Medien und künstliche Intelligenz feste Bestandteile unseres Medienbildungskonzepts.
Wir bitten Sie, die neue Regelung mit Ihrem Kind zu besprechen und uns bei der Umsetzung zu unterstützen. Gemeinsam möchten wir dafür sorgen, dass unsere Schule ein Ort bleibt, an dem erfolgreich gelernt und respektvoll miteinander umgegangen werden kann.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen


